Kirchenbezirkssynode
Das gesetzgebende Gremium im Kirchenbezirk
Die Kirchenbezirkssynode ist das gesetzgebende (legislative) Gremium des Kirchenbezirkes. Sie trägt die Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens im Kirchenbezirk.
Aufgaben
Die Kirchenbezirkssynode entwickelt und gestaltet tragfähige regionale Strukturen, damit die Kirchgemeinden ihren Verkündigungsauftrag erfüllen können. Sie berät und beschließt über Vorlagen des Kirchenbezirksvorstands, des Regionalkirchenamtes und des Landeskirchenamtes, über Anträge aus der eigenen Mitte sowie über Berichte und Eingaben, die dem Vorstand vorgelegt wurden. Auch der Haushalt des Kirchenbezirkes und seiner Gliederungen wird durch dieses Gremium beschlossen.
Darüber hinaus ist die Kirchenbezirkssynode Scharnierstelle zwischen den Kirchgemeinden und der landeskirchlichen Ebene (Landessynode und Kirchenleitung).
Die Kirchenbezirkssynode besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern: Pfarrern und Pfarrerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aus den Kirchgemeinden. Grundlegende Rechte und Pflichten der Kirchenbezirkssynode sind in der landeskirchlichen Gesetzgebung geregelt.
Die Kirchenbezirkssynode führt in der Regel jährlich zwei Tagungen durch, die grundsätzlich öffentlich sind. Die Amtsdauer der Kirchenbezirkssynode beträgt sechs Jahre.
Vorstand
Anett Richter – Vorsitzende
Kay Uhrig – 1. Stellvertretender Vorsitzender
Andreas Vögler – 2. Stellvertrender Vorsitzender
Matthias Zilly – Schriftführer
Ulrich Bärmann – Stellvertretender Schriftführer