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Einführung der neuen Kirchenvorstände am 1. Advent


24. November 2020

Im September dieses Jahres sind in den Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens neue Kirchenvorstände gewählt worden.
In unserem Kirchenbezirk betrifft das in der neuen Strukturzusammensetzung etwa 240 Personen, die sich ehrenamtlich um die Belange der Kirchgemeinden kümmern. Die Kirchgemeindeordnung regelt die geistlichen und rechtlichen Aufgaben des Kirchenvorstands. Doch die Frauen und Männer leisten viel mehr als das. In der Werbung für geeignete Personen sind Schlagworte wie Heimat, Vielfalt, Gemeinschaft, Mitten drin, Trost, Anpacken zu lesen gewesen. Da in jedem Menschen eine andere Begabung steckt, kann jeder und jede Einzelne zu den Worten „etwas mitbringen“, aber nur zusammengelegt, kann gute Arbeit daraus entstehen. Am 1. Advent, dem 29. November 2020 werden die Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher in ihr Amt eingeführt werden. Dass ihre Arbeit erfolgreich und segensreich und die Schlagworte in ihrer Bedeutung an Kraft gewinnen in und für die Kirchgemeinden und ihre Menschen, in und für die Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher selbst und für die gesamte Kirche, dazu möge Gott Hilfe geben.